Wir legen eine Pause ein und reduzieren daher unser Kursangebot.
Ab Sommer 2024 ist wieder ein umfangreiches Kursangebot im Medifit Schulungszentrum geplant.
Die Medifit Schulungszentrum UG (kurz Medifit) haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit der von den Dozenten vermittelten Lehrinhalte.
Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Dozenten, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht vom Medifit zu vertretenden Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Teilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.
Absagen / Umbuchungen bedürfen der Schriftform und müssen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn beim Medifit eingehen. Sagt ein Teilnehmer ein Seminar bis zu diesem Zeitpunkt ab, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Nach Ablauf der Absagefrist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung auf bereits gezahlte Seminargebühren. Noch nicht gezahlte Seminargebühren werden trotz Absage sofort fällig, es sei denn, der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Seminarplatz anderweitig belegt werden konnte oder dem Medifit aus sonstigen Gründen kein Schaden entstanden ist.
Wir behalten uns vor bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn die Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer hat diese Rechnung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu bezahlen. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung behält sich das Medifit vor den Kursplatz andersweitig zu vergeben.
Kann der Kursteilnehmer einzelne Abschnitte des Kurses durch Krankheit oder andere Umstände nicht wahrnehmen erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
Ein Kursplatz gilt als bestätigt, wenn
a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,
c) dem Kursteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung vorliegt.
Sollte eine verbindliche Bestätigung des Medifit nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung vorliegen, hat sich der Kursteilnehmer durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.
Es gelten die Auflagen der jeweiligen Dachverbände der Krankenkassen bzw. Berufsverbände.
Eine Reservierung kann ausschließlich dann abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sind alle Unterlagen eingegangen erfolgt die Reservierung und der Teilnehmer erhält seine Bestätigung. Solange nicht alle Unterlagen eingegangen sind gilt die Anmeldung als nicht abgeschlossen und es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die die Teilnehmer an Patienten oder an anderen Teilnehmer vornehmen, handeln die Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Dozenten und das Medifit sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt deren Haftung gegenüber dem jeweiligen Dritten unberührt.
Sollte das Medifit Kursteilnehmer bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet es nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen oder Hotels. Das Medifit ist weder Vermittler oder Makler; vertragliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hotel sind eigenständig vom Kursteilnehmer vorzunehmen.
Teilnehmer, die eine Förderung gemäß SGB III durch die Agentur für Arbeit beantragt haben, müssen den Bildungsgutschein bis 4 Wochen vor Seminarbeginn beim Medifit einreichen. Das Medifit haftet nicht für eine Bewilligung eines solchen Antrages. Erfolgt die Einreichung nicht fristgemäß, kann eine verbindliche Zusage des Seminarplatzes nicht erfolgen. Der Kursteilnehmer erhält in diesem Fall einen Platz auf der Warteliste. Kursteilnehmer, die bereits eine verbindliche Zusage der Förderung und des Seminarplatzes erhalten haben, können bei nachgewiesener Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses auch nach Ablauf der 4-Wochen-Frist kostenfrei kündigen. Ebenso gilt ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Wegfall der Förderung.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei seinem Kostenträger die Übernahme der Kosten beantragt hat und er die Eingangsvoraussetzung für den zu belegenden Kurs erfüllt. Ist bis eine Woche vor Kursbeginn keine Kostenzusage eingegangen, behält sich die Ausbildungsstätte vor, den Teilnehmer von der Liste zu streichen.
Mit Ihren persönlichen Daten übermitteln Sie uns Ihr Einverständnis, das diese bei uns zweckgebunden zum Beispiel für die Zusendung von Informationen und angeforderten Newslettern oder zur Registrierung einer Anmeldung verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, von uns gelegentlich Angebotsinformationen werblichen Charakters zu erhalten. Wünschen Sie keine, andere oder weitere Informationen, teilen Sie uns dieses bitte mit. Dies ist jederzeit per E-Mail, Telefon, Fax oder Post möglich.
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur internen Verwendung registriert. In keinem Fall werden Ihre Daten außerhalb unseres Unternehmens veräußert. Sie haben stets die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns komplett zu beenden und deren Löschung zu bewirken. Fax oder E-Mail genügt.
Bankinstitut: Rüsselsheimer Volksbank
IBAN: DE57 5009 3000 0022 8168 02
BIC: GENODE51RUS